Berliner Testament mit Supervermächtnis: Wie Sie clever Steuern sparen

Ehegattentestamente sind beliebt – aber nicht immer optimal

Das Berliner Testament ist nach wie vor eine der beliebtesten Gestaltungsformen für Ehepaare, die sich gegenseitig absichern möchten. Es beruht auf einem einfachen Prinzip: Die Ehegatten setzen sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen soll der Nachlass dann an die gemeinsamen Kinder oder andere Personen fallen – also die sogenannten Schlusserben. Für viele Paare scheint dies zunächst die ideale Lösung. Doch aus steuerlicher Sicht ist das klassische Berliner Testament oft problematisch.

Steuerfalle Berliner Testament: Wenn der Fiskus zweimal zugreift

Warum? Ganz einfach: Weil der Nachlass zweimal besteuert wird. Zunächst beim Tod des ersten Ehegatten – auch wenn der überlebende Partner als Alleinerbe steuerlich begünstigt ist – und dann noch einmal beim Tod des zuletzt Verstorbenen. Gerade wenn Immobilien oder Betriebsvermögen vorhanden sind, kann das zu erheblichen Steuerlasten führen. Denn die steuerlichen Freibeträge – etwa 400.000 € für Kinder – gelten pro Erbfall. Beim klassischen Berliner Testament wird der erste Erbfall jedoch steuerlich nicht genutzt.

Das Supervermächtnis: Ein smarter Weg zur Steueroptimierung

Die Lösung für dieses Problem liegt im sogenannten Supervermächtnis. Damit wird der steuerliche Freibetrag bereits im ersten Erbfall gezielt ausgenutzt, ohne dass die Erbquote geändert werden muss. Im Kern bedeutet das: Die Kinder – oder andere Begünstigte – erhalten bereits beim Tod des ersten Ehegatten ein Vermächtnis in Höhe ihres Freibetrags, zum Beispiel 400.000 €. Das reduziert nicht nur die spätere Steuerlast, sondern verteilt das Vermögen klug über zwei Erbfälle.

Warum das Supervermächtnis kaum bekannt ist – und trotzdem funktioniert

Trotz seiner eleganten steuerlichen Wirkung ist das Supervermächtnis in der Praxis noch immer erstaunlich wenig bekannt. Dabei ist es rechtlich völlig unproblematisch: Es handelt sich um ein Vermächtnis – also eine Zuwendung, die keine Erbenstellung voraussetzt. Der überlebende Ehepartner kann durch das Testament verpflichtet werden, aus dem Nachlass des Erstverstorbenen einen bestimmten Betrag (meistens Geld, seltener Sachwerte) an die Kinder oder andere Begünstigte auszuzahlen. Das reduziert den steuerpflichtigen Restnachlass und spart bares Geld.

Beispiel: Wie Sie mit dem Supervermächtnis mehrere zehntausend Euro sparen können

Ein praktisches Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Vermögen von 1,2 Mio. €. Im klassischen Berliner Testament würde beim Tod des letzten Elternteils das gesamte Vermögen auf einmal an die Kinder gehen – bei je 400.000 € Freibetrag blieben 400.000 € steuerpflichtig. Mit einem Supervermächtnis über 400.000 € je Kind im ersten Erbfall würden diese Beträge bereits ausgeschöpft. Die restlichen 400.000 € beim zweiten Erbfall wären erneut steuerfrei. Ergebnis: Keine Erbschaftsteuer.

Aber Vorsicht: Ohne Beratung geht es nicht

So überzeugend das Supervermächtnis auch klingt – es muss sehr genau ausgestaltet werden. Die Formulierungen im Testament müssen juristisch korrekt sein, die Vermächtnislasten dürfen den überlebenden Ehegatten nicht überfordern, und die finanzielle Liquidität muss gesichert sein. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, das Supervermächtnis nur im Rahmen einer fundierten Testamentsberatung aufzunehmen. Denn falsch gestaltet, kann es zu Streitigkeiten oder sogar zur Unwirksamkeit führen.

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