Der verstorbene Chaot – und was das für die Erben bedeutet (Teil 1)

Wenn das Testament fehlt und das Chaos regiert

Es gibt Erbfälle, die werfen die Angehörigen nicht nur emotional aus der Bahn, sondern auch organisatorisch. Einer dieser Fälle beginnt mit einem Anruf vom Pflegeheim: Der Vater ist verstorben. Kein Testament, keine Vorsorgedokumente, keine Hinweise auf Vermögen – und in der Wohnung stapeln sich ungeöffnete Briefe, ungeklärte Verträge und ein überquellendes Chaos.

Gesetzliche Erbfolge – ja, aber was bedeutet das praktisch?

In solchen Fällen gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder rücken als Erben erster Ordnung nach. Doch die Frage ist: Was genau erben sie?

Ohne Testament bleibt unklar, wie hoch das Vermögen ist – und ob überhaupt Vermögen vorhanden ist. Nicht selten verbergen sich unter dem Chaos Schulden, offene Forderungen und Verpflichtungen, die erst nach und nach ans Licht kommen.

Schnell handeln oder lieber abwarten?

Viele Angehörige fühlen sich überfordert. Sie wissen nicht, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen. Doch die gesetzliche Ausschlagungsfrist von sechs Wochen beginnt mit der Kenntnis von Tod und Erbenstellung – und läuft unaufhaltsam ab.

In dieser kurzen Zeit müssen die Erben entscheiden, ob sie das Risiko eingehen wollen, auch für Schulden zu haften.

Ohne Erbschein keine Auskunft – ein Dilemma

Um etwa bei Banken oder Versicherungen Auskünfte zu erhalten, wird oft ein Erbschein verlangt. Doch Vorsicht: Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gilt juristisch als Annahme der Erbschaft – damit wäre eine spätere Ausschlagung ausgeschlossen bzw. zumindest mal deutlich erschwert.

Ein echtes Dilemma für Erben, die eigentlich erst einmal Klarheit schaffen möchten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Teil 2: Was darf ich als Erbe – und was lieber nicht?

Im nächsten Beitrag widmen wir uns den häufigen Fragen, die unmittelbar nach dem Todesfall auftauchen:

Darf ich die Wohnung betreten? Was ist mit der Entrümpelung? Und wann liegt schon eine Annahme des Erbes vor?

Bleiben Sie dran – und wenn Sie konkrete Fragen haben: www.in-ruhe-gehen.de bietet kompetente Hilfe und Beratung.

Schreibe einen Kommentar