Die Idee hinter der Testamentsvollstreckung
Wer sein Erbe in geordneten Bahnen regeln möchte, trifft mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung oft eine sehr kluge Entscheidung. Dabei bestimmt der Erblasser eine Person seines Vertrauens, die nach seinem Tod dafür sorgt, dass sein letzter Wille rechtssicher und vollständig umgesetzt wird. Das kann besonders dann wichtig sein, wenn der Nachlass kompliziert ist, etwa durch Firmenanteile, Auslandvermögen oder verschachtelte Verfügungen.
Auch bei streitbaren Erbengemeinschaften kann ein Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung erheblich erleichtern – weil er unabhängig handelt, objektiv agieren darf und durch seine gesetzlich verankerte Stellung gegenüber allen Erben zur Neutralität verpflichtet ist.
Wenn der Testamentsvollstrecker kompetent ist, läuft alles rund
In vielen Fällen ist ein professioneller Testamentsvollstrecker ein echter Glücksfall für alle Beteiligten. Er wickelt das Erbe effizient ab, sorgt für klare Kommunikation, übernimmt die nötige Korrespondenz mit Ämtern, Banken, Versicherungen und kümmert sich gegebenenfalls auch um Steuerfragen oder Immobilienangelegenheiten. Ich selbst habe eine fundierte Ausbildung zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin absolviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie viel Ärger und Streit sich durch die sorgfältige Auswahl eines fachkundigen Vollstreckers vermeiden lässt.
Wenn der falsche Mensch das Amt übernimmt…
Leider erlebe ich in meiner Praxis auch das Gegenteil. Besonders dramatisch ist ein aktueller Fall: Der Erblasser hatte als Testamentsvollstrecker seinen langjährigen Bankberater eingesetzt – ohne juristische Ausbildung, ohne Erfahrung, offenbar allein aus Dankbarkeit und Vertrauen. Doch statt das Amt professionell auszuführen, agiert dieser Mann seit Monaten als Blockierer. Entscheidungen werden verzögert, Auskünfte verweigert, Schreiben nicht beantwortet. Die Erbauseinandersetzung stockt vollständig, und das Klima zwischen den Miterben ist inzwischen vollständig vergiftet. Inzwischen wird sogar über die gerichtliche Entlassung des Testamentsvollstreckers nachgedacht – ein langwieriger und kostspieliger Weg.
Qualität entscheidet – und lässt sich prüfen
Ein Testamentsvollstrecker sollte nicht nur das Vertrauen des Erblassers besitzen, sondern auch die nötige Sachkenntnis mitbringen. Es handelt sich schließlich nicht um ein Ehrenamt, sondern um eine komplexe rechtsgestaltende Tätigkeit. Wer hier eine falsche Wahl trifft, riskiert nicht nur unnötige Streitigkeiten, sondern auch finanzielle Nachteile für die Erben.
Als Orientierung kann der Zusatz „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ dienen – ein geschützter Titel, der nur nach erfolgreicher Prüfung und regelmäßiger Fortbildung verliehen wird. Auch Berufsverbände wie die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) bieten hier wichtige Anhaltspunkte.
Mein Fazit
Ein Testamentsvollstrecker kann ein wahrer Segen sein – wenn er über das nötige Wissen, Fingerspitzengefühl und die richtige Haltung verfügt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte frühzeitig fachkundigen Rat einholen und die Auswahl mit Bedacht treffen. Denn nichts ist bedauerlicher, als einen letzten Willen durch schlechte Ausführung scheitern zu sehen.