
Melanie van Luijn
Mein Werdegang – Von Blomberg nach Bielefeld und wieder zurück
Ich bin geboren 1976 und aufgewachsen in Blomberg / NRW. Dort bin ich auch zur Schule gegangen und habe 1995 mein Abitur am Gymnasium Blomberg erworben. Rechtswissenschaften habe ich studiert an der Universität in Bielefeld. Bereits im Studium hat mich das Erbrecht immer am Meisten fasziniert.
Mein Referendariat habe ich dann am Landgericht Bielefeld gemacht und auch dort war das Zivilrecht mein Schwerpunkt. Direkt nach meinem 2. Staatsexamen habe ich mich als Rechtsanwältin selbstständig gemacht, zuerst in Bürogemeinschaft mit Kollegen, später alleine. Auch dabei war das Erbrecht von Anfang an mein Schwerpunkt. Heute habe ich eine Kanzlei in Bielefeld und meinen Hauptsitz in Blomberg.
Erbrecht – Fachgebiet und Leidenschaft
Auch wenn Erbauseinandersetzungen natürlich ein wesentlicher Teil des Erbrechts sind und ich als Anwältin damit zweifelsohne auch das meiste Geld verdiene, habe ich schnell gemerkt, dass mir die gestaltende und vorsorgliche Rechtspflege deutlich mehr gefällt.
Selbstbestimmtes Sterben – Für mich das wichtigste am Lebensende
Spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem ich erste Erfahrungen mit Todesfällen in der eigenen Familie gemacht habe, wurde mir klar, wie wichtig eine gute Vorsorge für einen friedlichen Tod wirklich ist. Denn es geht nicht nur darum, wem ich mein Hab und Gut vererbe, sei dieses auch noch so werthaltig. Es geht vielmehr auch darum, wer auf meinen letzten Wegen die Entscheidungen für mich trifft. Und ganz besonders geht es mir auch darum, selbstbestimmt zu sterben. Das wünsche ich mir für mich selbst – und das wünsche ich auch jedem anderen Menschen.
Ich liebe das Leben. Und genau deshalb ist mir das Recht, es einmal bewusst beenden zu dürfen, so wichtig.
Ich bin fest im Leben verankert, hänge sehr an meinem Dasein und sehe es als großes Geschenk. Gerade deshalb finde ich es beruhigend, im Fall der Fälle auf professionelle und würdevolle Hilfe zurückgreifen zu können. Ich habe mich daher entschieden, Mitglied bei zwei Organisationen zu werden, die in Deutschland eine legale Freitodbegleitung anbieten – der Verein Sterbehilfe e.V. und DGHS – Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben. Beide begleiten schwerkranke Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung für einen selbstbestimmten Abschied entscheiden.
Die Kosten für eine solche Möglichkeit sind dabei überschaubar: Beim Verein Sterbehilfe zahle ich z. B. 75 € Jahresbeitrag. Nach fünf Jahren Mitgliedschaft kann ich – sofern ich es eines Tages möchte – für einen weiteren Beitrag von 2.000 € eine professionelle Freitodbegleitung in Anspruch nehmen. Allein zu wissen, dass es diese Option gibt, gibt mir ein tiefes Gefühl von Sicherheit und Autonomie.
Aktive Sterbehilfe – In Deutschland verboten, international anerkannt
Unter aktiver Sterbehilfe versteht man die gezielte Tötung eines Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin – etwa durch die Verabreichung eines tödlich wirkenden Medikaments durch eine andere Person. Im Gegensatz zum assistierten Suizid, bei dem die letzte Handlung von der betroffenen Person selbst vorgenommen wird, geht es bei der aktiven Sterbehilfe um das bewusste Handeln Dritter.
In Deutschland ist diese Form der Sterbehilfe nach wie vor strafbar (§ 216 StGB – Tötung auf Verlangen). Das bedeutet: Auch wenn ein Mensch in aussichtsloser Situation und bei klarem Verstand ausdrücklich den Wunsch äußert, sein Leben mit Unterstützung zu beenden, ist es anderen Personen – einschließlich Ärzten – nicht erlaubt, dabei aktiv zu helfen.
Doch was geschieht, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, den letzten Schritt allein zu gehen?
Wenn der assistierte Suizid aus medizinischen oder körperlichen Gründen nicht mehr umsetzbar ist, bleibt Betroffenen in Deutschland derzeit keine legale Möglichkeit für eine aktive Begleitung. Das widerspricht meinem tiefen Verständnis von Selbstbestimmung. Ich bin überzeugt: Wir haben in Deutschland zwar ein Recht auf Leben – aber keine Pflicht zum Leben.
In Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Spanien oder der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer sich offen und vorausschauend mit dieser Möglichkeit auseinandersetzt, kann bereits heute entsprechende Wünsche in einer Vorsorgevollmacht verankern – etwa durch die Formulierung, dass im Fall schwerster Erkrankung eine Verbringung in ein Land mit legaler Sterbehilfe gewünscht wird. Auch wenn dies keine rechtliche Garantie darstellt, kann eine solche Verfügung Angehörigen und Bevollmächtigten eine klare Orientierung geben und im Ernstfall neue Handlungsspielräume eröffnen.
Organspende – damit der Tod nicht ganz umsonst ist
Und wenn es um das Sterben geht, dann sollten wir uns auch über Organspende Gedanken machen. Muss ich wirklich mit voll funktionstüchtigen Organen beerdigt werden? Oder möchte ich, dass mein Tod vielleicht einem oder sogar mehreren Menschen ein neues Leben schenkt? Ich persönlich habe seit meinem 16. Lebensjahr – trotz entgegenstehender Haltung der eigenen Eltern – einen Organspendeausweis. Ich liebe das Leben. Und genau deswegen möchte ich mit meinen Organen, wenn ich gehen muss, zumindest noch anderen Menschen ein Stück von dem Leben schenken, was ich so sehr genieße. So hat der Tod an der Stelle für irgendwen noch etwas Gutes.
Vorträge zu Erbrecht und Vorsorge
Da mir das Thema so sehr am Herzen liegt halte ich schon lange Vorträge zum Erbrecht und zur Vorsorge, im Bereich von Patientenverfügungen teilweise in Kooperation mit einer tollen Ärztin aus dem Palliativbereich. Dadurch habe ich mir auch selbst ein umfassendes medizinisches Wissen angeeignet.
Ich bin der Meinung, dass der Bereich der Patientenverfügung ein echtes Schnittstellenthema ist zwischen Medizin und Recht. Aus diesem Grunde habe ich bei der Erstellung meiner kompletten Unterlagen mit einem befreundeten Kinderarzt zusammengearbeitet, der mich sehr unterstützt hat, medizinische Belange zu verstehen und selbst erklären zu können. Dennoch ersetzt meine Beratung selbstverständlich nie die eines Mediziners.
Kostenlose Vorträge zu Erbrecht und Vorsorge
Ich bin als freie Referentin bei der Initiative Geld und Haushalt registriert und darf daher bundesweit kostenlose Vorträge zu Themen rund um Erbrecht und rechtliche Vorsorge anbieten – ganz unabhängig, wer mich einlädt.
Ob Familienzentrum, Kirchengemeinde, Verein, Volkshochschule oder private Gruppe: Wenn Sie Interesse an einem Vortrag haben, komme ich gerne – auf Wunsch auch online. Die Themen reichen von Testament und Vorsorgevollmacht bis hin zu Patientenverfügung und digitalem Nachlass.
Finanzielle Aspekte wie Nachlassplanung oder Erbschaftsteuer streifen wir am Rande, im Mittelpunkt steht aber immer: Wie kann ich gut vorsorgen – für mich selbst und für die, die mir nahestehen?
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie sich eine solche Veranstaltung für Ihre Gruppe vorstellen können.
Weitere Infos dazu finden Sie auf meiner Hauptseite.
Ihre Privatsphäre – Meine Leistung: dezent und im Hintergrund
Immer wieder habe ich aber in meiner Tätigkeit als Anwältin die Erfahrung gemacht, dass die Menschen nur sehr ungern mit mir über dieses doch sehr persönliche Thema sprechen möchten. Dafür hab ich in der Tat sogar sehr viel Verständnis, den ich bin eine Fremde. Dennoch möchte ich dringlichst davon abraten, bei so richtigen Entscheidungen wie diesen, sich irgendwelcher vorgefertigter Formulare zu bedienen. Genau aus diesem Grunde habe ich dieses Onlineangebot entwickelt. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, sich selbst mit allen wichtigen Entscheidungen zu befassen, mit der Familie zu beraten und festzulegen, was Ihnen wichtig ist. Ich mache Ihnen am Ende „nur“ massgeschneiderte und individuelle Formulare daraus.
Ich freue mich jedenfalls, Sie bei der Planung Ihres letzten Weges begleiten zu dürfen.