Das Nachlassverzeichnis im Erbrecht – was es ist, wer es braucht und warum es so wichtig ist

Wer in Deutschland erbt, tritt nicht nur in Vermögenswerte ein, sondern übernimmt auch Schulden. Um Überblick über den Nachlass zu bekommen – und um Pflichtteilsansprüche korrekt zu berechnen – spielt das Nachlassverzeichnis eine zentrale Rolle. Doch was genau ist das eigentlich? Wer muss es wann und warum erstellen? Und was gehört alles hinein?

1. Wozu braucht man ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Auflistung aller Aktiva und Passiva des Erblassers zum Todeszeitpunkt. Es dient im Wesentlichen zwei Zwecken:

  • Pflichtteilsberechtigte können so nachvollziehen, auf welchen Wert sich ihr Anspruch bezieht.
  • Erben erhalten einen Überblick über den Umfang des Nachlasses, was auch für Haftungsfragen oder Ausschlagungsfristen wichtig sein kann.

In der Praxis wird das Nachlassverzeichnis am häufigsten dann verlangt, wenn jemand enterbt wurde, aber einen Pflichtteil geltend macht. Dann haben die Erben die Pflicht, ein Verzeichnis vorzulegen.

2. Wer muss es erstellen?

Zur Erstellung verpflichtet ist grundsätzlich der Erbe. Er hat auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten gemäß §2317 BGB ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • ein einfaches Nachlassverzeichnis, das der Erbe selbst erstellt
  • ein notarielles Nachlassverzeichnis, das von einem Notar beurkundet wird – auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten

In beiden Fällen muss das Verzeichnis vollständig und gewissenhaft sein. Geschönter oder lückenhafter Inhalt kann zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen – von Auskunftsklagen bis zur Störung der Verjährungsfristen.

3. Was muss in ein Nachlassverzeichnis hinein?

Im Grunde alles, was zum Nachlass gehört. Das umfasst:

Aktiva:

  • Bankguthaben
  • Immobilienbesitz
  • Wertpapiere
  • Hausrat, Schmuck, Fahrzeuge
  • Forderungen gegen Dritte
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre (bei Pflichtteilsanspruch relevant)

Passiva:

  • Schulden (z. B. Kredite, Ratenzahlungen)
  • Beerdigungskosten
  • Steuerverbindlichkeiten
  • offene Rechnungen

Das Verzeichnis sollte mit Stichtagswerten versehen und gut dokumentiert sein. Je unklarer der Nachlass, desto eher empfiehlt sich die Erstellung über einen Notar oder einen erfahrenen Rechtsanwalt.

4. Warum professionelle Hilfe sinnvoll ist

Auch wenn das Nachlassverzeichnis im Gesetz eher technisch klingt, hat es in der Praxis oft großes Konfliktpotenzial. Pflichtteilsberechtigte misstrauen häufig den Angaben der Erben, Erben sind überfordert mit der Zusammenstellung, und manchmal weiß niemand so genau, was eigentlich zum Nachlass gehört.

Ein sauber erstelltes Verzeichnis kann helfen, Konflikte zu vermeiden, Streit zu befrieden und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Lassen Sie sich unterstützen

Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung eines rechtssicheren Nachlassverzeichnisses – sei es als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter mit Auskunftsanspruch.

Mit meiner Erfahrung aus vielen Erbfällen, klarem Blick für die rechtlichen Anforderungen und einem strukturierten Vorgehen sorge ich für ein Ergebnis, das auch kritischen Blicken standhält.

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