Der verstorbene Chaot – und was das für die Erben bedeutet (Teil 3): Wohnungsauflösung, Entrümpelung & Co – was Erben dürfen (und was lieber nicht)

Wer erbt, steht oft vor ganz praktischen Herausforderungen – vor allem, wenn es keine klare Nachlassregelung gibt. Die Wohnung des Verstorbenen ist vollgestopft, der Vermieter drängt, die Nachbarn beschweren sich – und trotzdem ist Vorsicht geboten.

Dürfen Erben einfach die Wohnung räumen?

Sobald man rechtlich Erbe ist, darf man grundsätzlich über die Nachlassgegenstände verfügen – also auch die Wohnung auflösen. Doch gerade bei unklaren Erbschaften ohne Testament besteht das Risiko, dass die Erbschaft überschuldet ist. Wer dann voreilig handelt, riskiert die Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten, auch wenn er sie eigentlich ausschlagen wollte.

Was gilt als Annahme der Erbschaft?

Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn man sich so verhält, als sei man Erbe: das bedeutet etwa…

  • persönliche Gegenstände mitnehmen
  • wertvolle Gegenstände verkaufen
  • Verträge des Erblassers kündigen
  • die Wohnung kündigen oder auflösen

Selbst das Öffnen von Bankpost oder Nachsendeaufträge können im Einzelfall kritisch sein. Wichtig ist: Reine Sicherungsmaßnahmen, wie das Abschließen der Wohnung oder das Sortieren von Unterlagen, gelten noch nicht als Annahme. Aber: Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Was ist erlaubt, ohne die Erbschaft anzunehmen?

Sicherungsmaßnahmen sind zulässig – auch im Interesse der Gläubiger. Dazu gehören:

  • Post sichern und ordnen
  • Wertgegenstände in Sicherheit bringen
  • Verträge sichten, aber nicht kündigen
  • keine Gegenstände verschenken oder verkaufen

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Dann wird ein Nachlasspfleger eingesetzt, der sich neutral um den Nachlass kümmert – und die Erben können in Ruhe überlegen, ob sie das Erbe annehmen wollen.

Tipp: Fristen im Blick behalten!

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung (im Ausland 6 Monate). Wer innerhalb dieser Frist die Wohnung auflöst, läuft Gefahr, die Erbschaft automatisch anzunehmen – mit allen Schulden.

Wenn Sie unsicher sind, was Sie als potenzieller Erbe dürfen und was nicht: Sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie etwas unternehmen. Eine falsche Entscheidung kann Sie teuer zu stehen kommen.

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